Versicherer können die Zahlung von BU-Renten nicht einfach beenden

Wurde einem Versicherten eine unbefristete Berufsunfähigkeitsrente gewährt, ist der Versicherer verpflichtet, sie weiterzuzahlen, auch wenn der Rentenbezieher einen neuen Beruf erlernt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) kam zu dem Schluss, dass der Versicherer seine Zusage auf Zahlung einer unbefristeteten Rente nicht einfach widerrufen könne, da der Versicherte einen anderen Beruf erlernt. Das verstosse gegen Treu und Glauben des Versicherungsnehmers.

Im verhandelten Fall war ein Maurer-Azubi infolge eines Unfalls berufsunfähig geworden und nicht im Stande, seine Ausbildung abzuschliessen. Der Versicherer erkannte die Berufsunfähigkeit an.

Aber nachdem der Versicherte eine neue Ausbildung angefangen hatte, unterrichtete ihn der Versicherer, dass er die BU-Rente nur noch bis zum Ende der Ausbildung erhalte und wies darauf hin, dass die Zahlungen auf freiwilliger Basis erfolgen.

Das BGH sah den Fall anders und entschied gegen den Versicherer (AZ.: IV ZR 269/08).

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