Das Gericht hat festgestellt, dass kein Versicherer seinen Versicherungsnehmer in einen anderen Beruf verweisen kann, wenn die tägliche Pendelzeit zwischen seinem Wohnort und seinem Arbeitsplatz mehr als zweieinhalb Stunden beträgt oder eine getrennte Haushaltsführung erforderlich machen würde.
Tarife vergleichenGenerell anwendbar auf Versicherungsverträge mit Verweisungsmöglichkeit
Das Interessante an diesem Urteil ist, dass es auf alle Versicherungssparten anwendbar ist, die eine Verweisungsmöglichkeit durch den Versicherer vorsehen. Es gilt also sowohl für Berufs-, Dienst- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie für private Unfallpolicen.

