Neues Urteil zum Thema Verweisung

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat entschieden, dass die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz des Versicherten darüber entscheidet, ob eine Verweisung zulässig ist oder nicht.

Das Gericht hat festgestellt, dass kein Versicherer seinen Versicherungsnehmer in einen anderen Beruf verweisen kann, wenn die tägliche Pendelzeit zwischen seinem Wohnort und seinem Arbeitsplatz mehr als zweieinhalb Stunden beträgt oder eine getrennte Haushaltsführung erforderlich machen würde.

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Generell anwendbar auf Versicherungsverträge mit Verweisungsmöglichkeit

Das Interessante an diesem Urteil ist, dass es auf alle Versicherungssparten anwendbar ist, die eine Verweisungsmöglichkeit durch den Versicherer vorsehen. Es gilt also sowohl für Berufs-, Dienst- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie für private Unfallpolicen.

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