Aktuelles Urteil zum Thema Verweisung

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat festgestellt, dass ein Versicherter nicht in eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, wenn die tägliche Fahrzeit zum Arbeitsplatz mehr als 2½ Stunden beträgt, oder eine getrennte Haushaltsführung erforderlich macht.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass laut Sozialgesetzbuch diese Umstände unzumutbar seien und es damit auch für die private Versicherungswirtschaft nicht statthaft sei, Betroffene unter solchen Umständen in andere Tätigkeiten zu verweisen.

Auch wenn das Urteil aus Saarbrücken sich auf eine Unfallversicherung bezieht, lässt es sich dennoch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung anwenden, da es einen Grundsatzcharakter für alle Personenversicherungen mit Verweisungsmöglichkeit hat.

Hinweis:

Bei dem hier verhandelten Fall liegt das alte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zugrunde. Das neue VVG gilt seit dem 01.01.2008 für neue Verträge und seit Januar 2009 auch für alle Altverträge. Auf Versicherungsfälle, die bereits während der Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind, ist das neue VVG nicht anwendbar.

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