
Die Berufsunfähigkeitsversicherer rechnen sehr vorsichtig und kalkulieren mit hohen Bruttobeiträgen. Unterm Strich benötigen sie aber weniger Geld, um alle eingetretenen Berufsunfähigkeitsfälle mit der vereinbarten Rente auszustatten.
Die so entstehenden Überschüsse werden investiert und zu einem erheblichen Teil an den Versicherungskunden ausgeschüttet.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es drei unterschiedliche Formen der Überschussbeteiligung.
| Überschussbeteiligung | Beschreibung |
|---|---|
| Beitragsverrechnung | Die Überschussbeteiligung erfolgt sofort und vermindert den Bruttobeitrag durch einen so genannten Beitragsvorwegabzug. Beim Bruttobeitrag handelt es sich um den Beitrag, den Ihr Versicherungsschutz kostet. Der Vorteil ist der sofortige Beitragsnachlass. Der Nachteil an dieser Form der Überschussbeteiligung ist, dass sich bei einer veränderten Kostensituation der so genannte Nettobeitrag auch wieder erhöhen kann und der Nachlass im schlechtesten Fall entfällt. |
| Beitragsrückerstattung / Beitragsrückgewähr | Während der Vertragslaufzeit bezahlen Sie den Bruttobeitrag. Die Überschussbeteiligung wird verzinslich angesammelt und bei Vertragsende in einer Summe ausgezahlt. Das gilt selbst dann, wenn der Berufsunfähigkeitsfall eingetreten ist, aber nur für die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten Überschüsse. Verändert sich die Ausgabensituation, dann kann das auch bei dieser Variante zu verminderter Auszahlung führen und zwar unabhängig davon, ob der Versicherungsfall eingetreten ist oder nicht. |
| Bonusrente | Die Überschüsse erhöhen die Berufsunfähigkeitsrente. Das ist sicherlich ein Vorteil, wenn man wirklich berufsunfähig wird. Nachteilhaft ist dabei, dass auch bei dieser Variante die Bonusrente nicht garantiert ist. Sie kann sich bei einem ungünstigen Geschäftsverlauf vermindern oder sogar entfallen. Darüber hinaus haben Sie die gesamte Zeit den Bruttobeitrag zu bezahlen. |
Für welche Form der Überschussbeteiligung sollten Sie sich entscheiden?
Auf den ersten Blick scheint die profitabelste Form der Überschussbeteiligung die Beitragsrückerstattung zu sein. Weil Sie als Versicherungskunde Ihre Beiträge zum Teil zurückerhalten, unabhängig davon, ob der Versicherer zusätzlich eine Rentenleistung erbringen muss oder nicht.
Das gilt aber nur so lange, wie Sie die Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag nicht profitabler anlegen können als Ihr Versicherer, der sich strengen Auflagen bei der Anlage von Kundengeldern gegenübersieht und immer unter dem Gesichtspunkt der “Mündelsicherheit” investieren muss.
Tarife vergleichenTipp
Real gesehen ist die beste Form der Überschussbeteiligung die Beitragsverrechnung, denn die Überschüsse können Ihnen als Versicherungskunde nicht nachträglich wieder genommen werden. Sie haben den sofortigen finanziellen Vorteil über die gesamte Laufzeit, wenngleich sich auch die Höhe aufgrund eines ungünstigen Geschäftsverlaufs verringern beziehungsweise sogar ganz entfallen kann.

