Verbraucherportal & Ratgeber für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Kategorie: Privat

Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie, die Ihnen in der Zwischenzeit von zahlreichen Berufsunfähigkeitsversicherern geboten wird, ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil, den Sie sozusagen als Bonus erhalten können, bei der Wahl des “richtigen” BU-Anbieters.

Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht es Ihnen zu bestimmten Anlässen Ihren Versicherungsschutz zu erhöhen, um ihn an die veränderten Lebensumstände anzupassen. Das Besondere daran ist, dass keinerlei Risikoprüfung vorgenommen wird. Das gilt auch dann, wenn Ihre gesundheitlichen Verhältnisse sich verschlechtert haben, oder Sie zwischenzeitlich einen für die Versicherung riskanteren Beruf ausüben und dadurch eigentlich keinerlei Erhöhung des Versicherungsschutzes möglich wäre.

Die Nachversicherungsgarantie innerhalb der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist an bestimmte Ereignisse geknüpft, sie greift:

  • Bei Eheschließung;
  • bei der Geburt oder der Adoption eines Kindes;
  • bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Ausbildung;
  • bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder
  • bei Erberb von Immobilieneigentum.

Manche Versicherungsgesellschaften erweitern die Nachversicherungsgarantie speziell dann, wenn es sich um eine kombinierte Versicherung handelt, die neben der Berufsunfähigkeitsrente auch einen Todesfallschutz bietet, um weitere Ereignisse:

  • Bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung;
  • bei Befreiung von der Versicherungspflicht als selbständiger Handwerker und
  • bei Tod eines der Versicherten bei einer Versicherung auf verbundene Leben.

Auch wenn die Nachversicherungsgarantie eine Gesundheitsprüfung ausschließt, ist sie dennoch an drei bestimmte Bedingungen geknüpft:

  1. Die Anpassung des Versicherungsschutzes muss innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses erfolgen.
  2. Das erreichte Lebensalter darf 50 Jahre nicht übersteigen.
  3. Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aller Verträge darf 30.000,00 EUR nicht übersteigen.

Hinweis: Technisch gesehen erfolgt bei Ausübung der Nachversicherungsgarantie der Abschluss einer weiteren Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch mit einer Dynamik ausgestattet werden kann, selbst wenn der ursprüngliche Vertrag keine planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag vorsah..

Ähnliche Beiträge, die Sie auch interessieren könnten: