Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückerstattung kann nachteilhaft sein

Wer als Kunde bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die “Geld-zurück-Variante” (Beitragsrückerstattung) bei der Überschussbeteiligung wählt, ist unter Umständen schlecht beraten, denn die Überschüsse dürfen nicht garantiert werden.

Es besteht daher keine Sicherheit, die vereinbarte Summe aus der Hochrechnung auch zu erhalten. Laut dem Softwarehaus Morgen & Morgen verzinsen die Berufsunfähigkeitsversicherer Kundengelder mit durchschnittlich 4,5 Prozent, wobei der rechnungsmäßige Zinssatz zur Zeit 2,25 Prozent beträgt.

Unter dem rechnungsmäßigen Zins versteht man die vertraglich garantierte Verzinsung. Für das Jahr 2012 ist sogar die Absenkung des Garantiezinses auf 1,75 Prozent geplant.

Der Nachteil bei der Rückerstattung am Vertragsende besteht in zweifacher Hinsicht

  • Erstens: Sie bezahlen während der gesamten Vertragslaufzeit die höheren Bruttobeiträge. Die Höhe der Rückerstattung ist nicht garantiert und kann sich bei einem ungünstigen Geschäftsverlauf sogar auf Null reduzieren.
  • Zweitens: Die magere Rendite können Sie bei geschickter Investition der Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag steigern, wenn Sie beispielsweise in einem Wertpapierfonds anlegen.

Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, die keine Bildung von Kapital vorsieht. Da die Anbieter aber äußerst vorsichtig kalkulieren, werden die Beiträge nicht gänzlich zur Bereitstellung von Renten aufgebraucht.

Die so entstehenden Überschüsse werden zu einem Großteil an Sie als Versicherungskunden weitergegeben.

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