Die Ausbaugarantie ist eine Variante der bereits bekannten Nachversicherungsgarantie. Während die Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung an den Eintritt bestimmter Ereignisse gebunden ist, wird die Ausbaugarantie durch einen zeitlichen Faktor bestimmt.
Sieht Ihr BU-Anbieter eine Ausbaugarantie vor, so können Sie innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre Ihren Versicherungsschutz erhöhen, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Das geht allerdings nur bis zum erreichten Lebensalter von 35 und die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aller Verträge zusammengenommen darf eine Gesamtsumme von 30.000,00 EUR nicht übersteigen.
Dieses “Bedingungs-Schmankerl” ist vor allem für Berufseinsteiger interessant, denn in den ersten 60 Beitragsmonaten gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Wartezeit, so dass während dieser Zeit kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Allerdings ist die Ausbaugarantie noch relativ neu, so dass nicht jeder Berufsunfähigkeitsversicherer sie in seine Bedingungen aufgenommen hat. Ein Preis-Leistungs-Vergleich gibt Ihnen hier die nötigen Anhaltspunkte.
Hinweis: Wie bei der Nachversicherungsgarantie, wird auch bei der Ausbaugarantie technisch gesehen eine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, wobei die Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgt.