Selbständige können mit freiwilligen Beiträgen zwar Ihren Anspruch auf die gesetzliche Altersrente erhöhen, aber freiwillige Beiträge haben keinen Einfluss darauf, ob sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten können.
Hier wird genau geprüft, in wie weit die erforderlichen Wartezeiten erfüllt sind und bis zu welchem Zeitpunkt vor der Erkrankung Pflichtbeiträge bezahlt wurden.
Tarife vergleichenWann haben Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ? Zu den Voraussetzungen zählt, dass…
- Sie mindestens 60 Pflichtbeiträge geleistet haben und dadurch die Wartezeit von fünf Jahren erfüllen und
- in den letzten fünf Jahren vor einer Erkrankung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge bezahlt haben.
Wer also eine selbständige Tätigkeit beginnt, sollte sich genau überlegen, in wie weit es sinnvoll und lohnenswert ist, seine Anwartschaften zu erhalten. Dabei sollte man im Auge behalten, dass es in erster Linie nicht nur um eine Alters- und Hinterbliebenenrente geht, sondern speziell um die Erwerbsminderungsrente.
Für wen ist das sinnvoll?
Gerade ältere Selbständige, die häufig bereits durch Vorerkrankungen einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz vergleichsweise nur mit erheblichen Schwierigkeiten erhalten, können sich auf diese Weise zumindest eine Grundversorgung erhalten. Hier gilt: Nicht vorzeitig aus der Rentenversicherung aussteigen!
Wie sichert man sich die Anwartschaften?
Wer seine Anwartschaften erhalten will, der muss einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen. Selbständige müssen, anders als Arbeitnehmer, den vollen Beitrag zahlen. Gewerbetreibende und Handwerker, die damit finanziell überfordert sind, können auf Antrag den Regelbeitrag bezahlen. Der Regelbeitrag bemisst sich aus dem Einkommen eines Durchschnittsverdieners.
In 2011 lag das Durchschnittseinkommen bei 30.268,00 EUR und der sich sich daraus ergebende Regelbeitrag bei 508,45 EUR in den alten und bei 431,83 EUR in den neuen Bundesländern. Für 2012 wurde ein höheres Durchschnitteinkommen von 32.446,00 EUR errechnet und daher steigt der Regelbeitrag auf monatlich 514,50 EUR in den alten und auf 439,04 EUR in den neuen Bundesländern.
Bitte beachten Sie:
Für freiwillige Mitgliedschaften gilt ein einheitlicher Regelbeitrag von 514,50 EUR.
Eine zusätzliche Beitragsentlastung gibt es für Existenzgründer. In den ersten drei Jahren wird nur der halbe Regelbeitrag erhoben. Die Höhe der Beitragszahlung wirkt sich auf die Höhe einer Rentenleistung aus und daher hat der Versicherte auch das Recht, den vollen Regelbeitrag zu bezahlen, bzw. eine Beitragseinstufung entsprechend seines tatsächlichen Einkommens zu verlangen.
Hinweis
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass freiwillige Beiträge bis spätestens mit Ablauf des ersten Quartals des Folgejahres gezahlt sein müssen.

