Höhe der gesetzlichen Leistungen

Die Höhe der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist abhängig von der Höhe der Beiträge, die von Versicherten gezahlt werden und der Anzahl an Versicherungsjahren.

Aufgrund der geltenden Beitragsbemessungsgrenze, werden Beiträge nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe berechnet.

BBGWest jährl.West monatl.Ost jährl.Ost monatl.
Für 200964.800,00 EUR5.400,00 EUR54.600,00 EUR4.550,00 EUR
Für 201066.000,00 EUR5.500,00 EUR55.800,00 EUR4.650,00 EUR
Für 201166.000,00 EUR5.500,00 EUR57.600,00 EUR4.800,00 EUR
Für 201267.200,00 EUR5.600,00 EUR57.600,00 EUR4.800,00 EUR

Da die Beiträge prozentual vom Einkommen berechnet werden und zum Jahreswechsel 2011/2012 der Beitragssatz um 0,3% auf 19,6% gesunken ist, ergeben sich folgende Höchstbeträge:

HöchstbeitragWestOst
Für 20091.074,60 EUR905,45 EUR
Für 20101.094,50 EUR925,35 EUR
Für 20111.094,50 EUR955,20 EUR
Für 20121.097,60 EUR940,80 EUR

Anzahl an Versicherungsjahren

Bei Renten infolge von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie Erwerbsminderung ist nicht nur die Höhe der Beiträge für die später daraus resultierende Rente ausschlaggebend, sondern auch die Anzahl an Versicherungsjahren.

Damit es durch den Faktor Zeit bei der Berechnung der Höhe von Erwerbsminderungsrenten nicht zu sozialen Ungerechtigkeiten kommt, werden grundsätzlich die Beiträge bis zum Alter von 60 Jahren hochgerechnet. Diese sogenannte Zurechnungszeit erhalten Betroffene gutgeschrieben, so dass die Erwerbsminderungsrenten höher ausfallen.

Gegenüber der alten Regelung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ist die Erwerbsminderungsrente dennoch deutlich geringer.

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