Bereits im Januar 2001 ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente aufgrund der Rentenreform entfallen. Sie wurde durch die sogenannte Erwerbsminderungsrente ersetzt. Das gilt für alle, die ihre Rente neu beantragen.
Alle Personen die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, genießen Vertrauensschutz und können im Falle von Berufsunfähigkeit Rente beantragen. Trotzdem ist sie um rund ein Viertel geringer, als wenn die Berechnung nach altem Recht vorgenommen worden wäre.
Bei der Berufsunfähigkeitsrente war der erlernte Beruf der Maßstab aller Dinge. Kann er aufgrund von Erkrankung oder Unfallfolgen nicht mehr ausgeübt werden, so wurde von der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, die rund zwei Drittel der Altersrente entsprach.
Eine Deckungslücke bestand bereits zu diesem Zeitpunkt. Sie ist für alle Berufstätigen größer geworden, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 01.01.1961 geboren sind.