Erwerbsminderungsrente

Durch die Rentenreform, die im Januar 2001 in Kraft trat, wurde die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung durch die so genannte Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsrente spielt bei der Erwerbsminderungsrente der erlernte Beruf keinerlei Rolle, sondern lediglich das so genannte Restleistungsvermögen. Wer danach noch im Stande ist, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten, erhält keinerlei Unterstützung aus der Rentenkasse.

Leistungen erhalten nur diejenigen, die nachweisbar nicht mehr in der Lage sind, sechs Stunden täglich zu arbeiten. Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Wessen Restleistungsvermögen geringer als drei Stunden täglich ist, der hat Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.

Rente wegen Erwerbsminderung

Das Problem der gültigen Regelung ist nicht so sehr die Höhe der Rentenleistung, die keinesfalls ausreichend ist, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die eigentliche Schwierigkeit besteht darin, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. Es ist nämlich völlig unerheblich, aus welchem Beruf die Betroffenen kommen und welches Einkommen und welches soziales Ansehen damit verbunden waren.

Heute ist nur noch entscheidendend, ob Betroffene dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können und wenn ja, wie lange. Da kann aus einem Prokuristen ein Lagerarbeiter werden und aus einem Toningenieur eine Reinigungskraft.

Eckdaten zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente – Wer hat welchen Anspruch?

  • Wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann erhält die volle Erwerbsminderungsrente.
  • Wer mehr als 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann erhält die halbe Erwerbsminderungsrente.
  • Wer mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann hat keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Es geht nur noch darum, ob das Restleistungsvermögen groß genug ist, um mindestens drei Stunden täglich arbeiten zu können. Kann das bejaht werden, dann wird die Erwerbsminderungsrente bereits halbiert und wer sogar sechs Stunden und mehr pro Tag arbeiten kann, der erhält gar nichts.

Hinweis

Ohne eine ausreichende private Vorsorge durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehen Sie ein erhebliches Risiko ein. Die Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist spätestens seit der Neuregelung 2001 neben einer Privathaftpflichtversicherung ein “Must Have”.

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