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	<title>Berufsunfaehigkeitsversicherung.info</title>
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		<title>Ausbaugarantie</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 13:42:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Privat]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Ausbaugarantie ist eine Variante der bereits bekannten Nachversicherungsgarantie. W&#228;hrend die Nachversicherungsgarantie in der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung an den Eintritt bestimmter Ereignisse gebunden ist, wird die Ausbaugarantie durch einen zeitlichen Faktor bestimmt. Sieht Ihr BU-Anbieter eine Ausbaugarantie vor, so k&#246;nnen Sie innerhalb der ersten f&#252;nf Versicherungsjahre Ihren Versicherungsschutz erh&#246;hen, ohne eine erneute Gesundheitspr&#252;fung. Das geht allerdings nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Ausbaugarantie ist eine Variante der bereits bekannten Nachversicherungsgarantie. W&#228;hrend die Nachversicherungsgarantie in der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung an den Eintritt bestimmter Ereignisse gebunden ist, wird die Ausbaugarantie durch einen zeitlichen Faktor bestimmt.</p>
<p>Sieht Ihr BU-Anbieter eine Ausbaugarantie vor, so k&#246;nnen Sie innerhalb der ersten f&#252;nf Versicherungsjahre Ihren Versicherungsschutz erh&#246;hen, ohne eine erneute Gesundheitspr&#252;fung. Das geht allerdings nur bis zum erreichten Lebensalter von 35 und die j&#228;hrliche Berufsunf&#228;higkeitsrente aller Vertr&#228;ge zusammengenommen darf eine Gesamtsumme von 30.000,00 EUR nicht &#252;bersteigen.</p>
<p>Dieses &#8220;Bedingungs-Schmankerl&#8221; ist vor allem f&#252;r Berufseinsteiger interessant, denn in den ersten 60 Beitragsmonaten gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Wartezeit, so dass w&#228;hrend dieser Zeit kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Allerdings ist die Ausbaugarantie noch relativ neu, so dass nicht jeder Berufsunf&#228;higkeitsversicherer sie in seine Bedingungen aufgenommen hat. Ein Preis-Leistungs-Vergleich gibt Ihnen hier die n&#246;tigen Anhaltspunkte.</p>
<p><strong>Hinweis:</strong> Wie bei der Nachversicherungsgarantie, wird auch bei der Ausbaugarantie technisch gesehen eine weitere Berufsunf&#228;higkeitsversicherung abgeschlossen, wobei die Aufnahme ohne erneute Gesundheitspr&#252;fung erfolgt.</p>
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		<title>Nachversicherungsgarantie</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 13:37:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Privat]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Nachversicherungsgarantie, die Ihnen in der Zwischenzeit von zahlreichen Berufsunf&#228;higkeitsversicherern geboten wird, ist ein nicht zu untersch&#228;tzender Vorteil, den Sie sozusagen als Bonus erhalten k&#246;nnen, bei der Wahl des &#8220;richtigen&#8221; BU-Anbieters. Die Nachversicherungsgarantie erm&#246;glicht es Ihnen zu bestimmten Anl&#228;ssen Ihren Versicherungsschutz zu erh&#246;hen, um ihn an die ver&#228;nderten Lebensumst&#228;nde anzupassen. Das Besondere daran ist, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Nachversicherungsgarantie, die Ihnen in der Zwischenzeit von zahlreichen Berufsunf&#228;higkeitsversicherern geboten wird, ist ein nicht zu untersch&#228;tzender Vorteil, den Sie sozusagen als Bonus erhalten k&#246;nnen, bei der Wahl des &#8220;richtigen&#8221; BU-Anbieters.</p>
<p>Die Nachversicherungsgarantie erm&#246;glicht es Ihnen zu bestimmten Anl&#228;ssen Ihren Versicherungsschutz zu erh&#246;hen, um ihn an die ver&#228;nderten Lebensumst&#228;nde anzupassen. Das Besondere daran ist, dass keinerlei Risikopr&#252;fung vorgenommen wird. Das gilt auch dann, wenn Ihre gesundheitlichen Verh&#228;ltnisse sich verschlechtert haben, oder Sie zwischenzeitlich einen f&#252;r die Versicherung riskanteren Beruf aus&#252;ben und dadurch eigentlich keinerlei Erh&#246;hung des Versicherungsschutzes m&#246;glich w&#228;re.</p>
<p>Die Nachversicherungsgarantie innerhalb der selbst&#228;ndigen Berufsunf&#228;higkeitsversicherung ist an bestimmte Ereignisse gekn&#252;pft, sie greift:</p>
<ul>
<li>Bei Eheschlie&#223;ung;</li>
<li>bei der Geburt oder der Adoption eines Kindes;</li>
<li>bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen T&#228;tigkeit nach der Ausbildung;</li>
<li>bei Aufnahme einer selbst&#228;ndigen T&#228;tigkeit oder</li>
<li>bei Erberb von Immobilieneigentum.</li>
</ul>
<p>Manche Versicherungsgesellschaften erweitern die Nachversicherungsgarantie speziell dann, wenn es sich um eine kombinierte Versicherung handelt, die neben der Berufsunf&#228;higkeitsrente auch einen Todesfallschutz bietet, um weitere Ereignisse:</p>
<ul>
<li>Bei &#220;berschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung;</li>
<li>bei Befreiung von der Versicherungspflicht als selbst&#228;ndiger Handwerker und</li>
<li>bei Tod eines der Versicherten bei einer Versicherung auf verbundene Leben.</li>
</ul>
<p>Auch wenn die Nachversicherungsgarantie eine Gesundheitspr&#252;fung ausschlie&#223;t, ist sie dennoch an drei bestimmte Bedingungen gekn&#252;pft:</p>
<ol>
<li>Die Anpassung des Versicherungsschutzes muss innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses erfolgen.</li>
<li>Das erreichte Lebensalter darf 50 Jahre nicht &#252;bersteigen.</li>
<li>Die j&#228;hrliche Berufsunf&#228;higkeitsrente aller Vertr&#228;ge darf 30.000,00 EUR nicht &#252;bersteigen.</li>
</ol>
<p><strong>Hinweis:</strong> Technisch gesehen erfolgt bei Aus&#252;bung der Nachversicherungsgarantie der Abschluss einer weiteren Berufsunf&#228;higkeitsversicherung, die auch mit einer Dynamik ausgestattet werden kann, selbst wenn der urspr&#252;ngliche Vertrag keine planm&#228;&#223;ige Erh&#246;hung von Leistung und Beitrag vorsah..</p>
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		<title>Anzeigepflichtverletzung: Neues VVG gilt auch bei Altvertr&#228;gen</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Jun 2010 12:21:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch das neue reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist die so genannte &#8220;Alles oder Nichts-Klausel&#8221; entfallen. Danach konnte ein Versicherer vom Vertrag zur&#252;cktreten, wenn ein Versicherungskunde beispielsweise beim Abschluss einer Berufsunf&#228;higkeitsversicherung eine Vorerkrankung verschwiegen und damit eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen hatte. Dabei war es unerheblich, ob der Verstoss fahrl&#228;ssig, grob fahrl&#228;ssig oder vors&#228;tzlich begangen wurde. Seit in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch das neue reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist die so genannte &#8220;Alles oder Nichts-Klausel&#8221; entfallen. Danach konnte ein Versicherer vom Vertrag zur&#252;cktreten, wenn ein Versicherungskunde beispielsweise beim Abschluss einer Berufsunf&#228;higkeitsversicherung eine Vorerkrankung verschwiegen und damit eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen hatte. Dabei war es unerheblich, ob der Verstoss fahrl&#228;ssig, grob fahrl&#228;ssig oder vors&#228;tzlich begangen wurde. Seit in Kraft treten des neuen VVG zum 01.01.2008 kann der Versicherer nur vom Vertrag zur&#252;cktreten, wenn die Anzeigepflichtverletzung nachweislich grob fahrl&#228;ssig oder vors&#228;tzlich erfolgte.</p>
<p>F&#252;r Altvertr&#228;ge galt eine &#220;bergangsfrist bis Ende 2008. Die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften f&#252;hrte in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Auffassungen. So kam das Landgericht Dortmund zu der Entscheidung, dass der Eintritt des Schadenfalls f&#252;r die Anwendung des alten oder neuen VVG&#8217;s ma&#223;geblich sei. Dem widersprach jetzt das Landgericht K&#246;ln und entschied (23 O 154/09), dass es unerheblich sei, wann der Schadenfall eintrete, sondern allein auf den Zeitpunkt ankommt, an der Versicherer aufgrund einer Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zur&#252;cktritt. Liegt der R&#252;cktritt nach dem 31.12.2008, findet damit immer das neue VVG Anwendung.</p>
<p>Auch die Versicherungsrechts-Experten und Verfasser des Kommentars &#8220;Das neue VVG kompakt&#8221;, die Richter des Landgerichts Berlin, Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl unterst&#252;tzen in ihrer Publikation die verbraucherfreundliche Auffassung als K&#246;ln.</p>
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		<item>
		<title>BGH: Zur ausf&#252;hrlichen Darlegung verpflichtet</title>
		<link>http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.info/nachrichten/bgh-zur-ausfuehrlichen-darlegung-verpflichtet/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Jun 2010 07:23:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Dem Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein Versicherungsnehmer verpflichtet ist, seinem Berufsunf&#228;higkeitsversicherer gegen&#252;ber ausf&#252;hrlich darzulegen, wie sich seine gesundheitlichen Beeintr&#228;chtigungen auf die Berufsaus&#252;bung auswirken. Dabei ist darauf zu achten, dass er nicht nur seine berufliche T&#228;tigkeit benennt und ausf&#252;hrlich beschreibt sowie die Arbeitszeiten die Arbeitsdauer schildert, sondern dar&#252;ber hinaus muss er auch ausf&#252;hren, dass er aufgrund [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein Versicherungsnehmer verpflichtet ist, seinem Berufsunf&#228;higkeitsversicherer gegen&#252;ber ausf&#252;hrlich darzulegen, wie sich seine gesundheitlichen Beeintr&#228;chtigungen auf die Berufsaus&#252;bung auswirken. Dabei ist darauf zu achten, dass er nicht nur seine berufliche T&#228;tigkeit benennt und ausf&#252;hrlich beschreibt sowie die Arbeitszeiten  die Arbeitsdauer schildert, sondern dar&#252;ber hinaus muss er auch ausf&#252;hren, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Einschr&#228;nkungen berufsunf&#228;hig ist und keine Erwerbst&#228;tigkeit aus&#252;ben kann.</p>
<p>Ferner hat der Versicherungsnehmer darauf zu achten, dass seine Ausf&#252;hrungen allgemein verst&#228;ndlich und auch f&#252;r Dritte nachvollziehbar sind.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Folgen einer Anzeigepflichtverletzung</title>
		<link>http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.info/allgemein/folgen-einer-anzeigepflichtverletzung/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 21:03:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[F&#252;r den Versicherer ist die Gesundheitspr&#252;fung bei der Antragstellung die einzige M&#246;glichkeit, das bestehende Risiko einzusch&#228;tzen.Sie ist von so zentraler Bedeutung, dass auch der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dem Versicherer einen Ausweg zeigt, sofern bei den Gesundheitsangaben keine vollst&#228;ndige und korrekte Auskunft erteilt wurde. Der Versicherer kann in solchen F&#228;llen die Leistung verweigern, den Vertrag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>F&#252;r den Versicherer ist die Gesundheitspr&#252;fung bei der Antragstellung  die einzige M&#246;glichkeit, das bestehende Risiko einzusch&#228;tzen.Sie ist von so zentraler Bedeutung, dass auch der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dem Versicherer einen Ausweg zeigt, sofern bei den Gesundheitsangaben keine vollst&#228;ndige und korrekte Auskunft erteilt wurde. Der Versicherer kann in solchen F&#228;llen die Leistung verweigern, den Vertrag anfechten oder sogar vom Vertrag zur&#252;cktreten. Schlie&#223;lich geht es hier auch um den Schutz der gesamten  Versichertengemeinschaft.<br />
<span id="more-256"></span><br />
<strong>Die praktischen Auswirkungen  zeigen die folgenden Beispiele aktueller Rechtsprechung:</strong></p>
<ul>
<li>Bei Antragstellung hat ein Versicherungskunde verschwiegen, dass er sechs Monate zuvor eine Kur absolviert hatte. Nachdem er dann wegen Arthrose eine Berufsunf&#228;higkeitsrente beantragt hat, erlangte der Versicherer Kenntnis davon und verweigerte die Leistung.<br />
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinem Urteil vom 22.02.2009 (AZ: IV ZR 26/06), dass Versicherungskunden bei Antragsstellung auch eine Kur angeben m&#252;ssen. Anderfalls hat der Versicherer das Recht, die Leistung im Versicherungsfall wegen T&#228;uschung zu verweigern.</li>
<li>Bei Antragstellung gab ein Versicherungskunde an, dass er lediglich eine Magen-Darm-Grippe und eine Mandelentz&#252;ndung hat. Die bestehende beiderseitige Schwerh&#246;rigkeit, die zu einer 30 prozentigen Schwerbehinderung f&#252;hrte, sowie die zus&#228;tzlich bestehenden psychischen Beschwerden verschwieg er. Als Berufsunf&#228;higkeit diagnostiziert wurde und der Versicherungskunde die Rentenleistung beantragte, verweigerte der Versicherer die Leistung und konnte dar&#252;ber hinaus den Vertrag wegen arglistiger T&#228;uschung anfechten.<br />
Die Argumentation, dass der Kunde in den Gesundheitsangaben auch die Adresse seines Hausarztes genannt hatte, lie&#223;en die Richter des Landegerichts Coburg (AZ: 22 O 558/06, Urteil vom 20.03.2007) nicht gelten. Der Versicherer sah aufgrund der gemachten Angaben keinerlei Notwendigkeit, eine Arztanfrage einzuholen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Versicherungskunde die Vorerkrankungen bewu&#223;t verschwiegen hatte.</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Gesundheitsangaben sind grunds&#228;tzlich korrekt und vollst&#228;ndig zu machen. Anderfalls kann der Versicherer die Zahlung im Versicherungsfall verweigern. Beantworten Sie daher <strong>alle schriftlich gestellten</strong> Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand mit <strong>gr&#246;&#223;ter</strong> Sorgfalt.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Annahmeplicht, Pflichtversicherung oder besser doch kein Risiko eingehen</title>
		<link>http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.info/nachrichten/annahmeplicht-pflichtversicherung-oder-besser-doch-kein-risiko-eingehen/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 21:00:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.info/?p=190</guid>
		<description><![CDATA[Im Rahmen einer Tagung des Bundes der Versicherten hat sich der Gastsprecher Prof. Wolfgang R&#246;mer, der bis 2001 Richter am Bundesgerichtshof und sp&#228;ter dann bis 2008 Versicherungsombudsmann war, f&#252;r eine Annahmepflicht bei der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung ausgesprochen. Er begr&#252;ndete seine Forderung mit dem R&#252;ckzug des Gesetzgebers aus der notwendigen Absicherung des Berufsunf&#228;higkeitsrisikos und der Verpflichtung, Rahmenbedingungen zu schaffen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen einer Tagung des Bundes der Versicherten hat sich der Gastsprecher Prof. Wolfgang R&#246;mer, der bis 2001 Richter am Bundesgerichtshof und sp&#228;ter dann bis 2008 Versicherungsombudsmann war, f&#252;r eine Annahmepflicht bei der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung ausgesprochen. Er begr&#252;ndete seine Forderung mit dem R&#252;ckzug des Gesetzgebers aus der notwendigen Absicherung des Berufsunf&#228;higkeitsrisikos und der Verpflichtung, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit jeder seine wirtschaftliche Existenz sicherstellen kann.<br />
<span id="more-190"></span><br />
Er kritisierte auch die Versicherungsbranche, die sich all zu gern nur die Rosinen rauspickt und Menschen mit gesundheitlichen Einschr&#228;nkungen oder Angeh&#246;rige bestimmter Berufsgruppen ablehnt. Ablehnungen dieser Art basieren h&#228;ufig nicht auf individuellen Gr&#252;nden, sondern auf rein statistischen Ew&#228;gungen.</p>
<p>Abhilfe k&#246;nnte eine Pflichtversicherung schaffen, &#228;hnlich wie in der Krankenversicherung. &#8220;Berufsunf&#228;higkeitsschutz f&#252;r alle&#8221; mit der Annahmeverpflichtung durch die Versicherer. Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung ist der Beleg, dass es funktioniert, sowohl auf Seiten des Gesetzgebers als auch bei der Assekuranz.</p>
<p>Die haben sich in der Zwischenzeit bereits eigene Gedanken zu dieser Thematik gemacht. Bei ihren &#220;berlegungen sind sie zu verschiedenen M&#246;glichkeiten gekommen, die aber allesamt so unattraktiv in Puncto Leistung, Beitrag und F&#246;rderung durch den Staat zu sein scheinen, dass man gemeinschaftlich beschlossen hat, &#8220;das Konzept nicht offensiv zu kommunizieren.&#8221;</p>
<p>Die Eckpunkte des Konzepts sahen eine vereinfachte Risikopr&#252;fung mit einer auf die volle Ewerbsminderungsrente beschr&#228;nkte Versicherungsumme vor und einem Beitrag, der aufgrund von zwei Sicherheitszuschl&#228;gen in H&#246;he von zusammen 25 Prozent weit &#252;ber der markt&#252;blichen Pr&#228;mie liegt und nur unter staatlicher Beteiligung eine akzeptable H&#246;he erreichen w&#252;rde. Alles schwierig und auch noch teuer, zus&#228;tzlich noch Bittsteller um F&#246;rderung &#8211; das l&#228;sst man mal besser.</p>
<p>Fazit: Kein unn&#246;tiges Risiko eingehen. Die Grundidee ist gut, im Versuch wurde kalkuliert und durchgerechnet. Aber leider konnte keine durchf&#252;hrbare L&#246;sung gefunden werden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>&#220;berschussbeteiligungsformen</title>
		<link>http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.info/allgemein/ueberschussbeteiligungsformen/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 May 2010 08:07:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Obwohl es sich bei der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung um eine Risikoversicherung handelt, die keinerlei Kapitalbildung vorsieht, erwirtschaftet der Versicherer dennoch &#220;bersch&#252;sse, die er verzinslich am Kapitalmarkt anlegt. Die Berufsunf&#228;higkeitsversicherer rechnen sehr vorsichtig und kalkulieren mit hohen Bruttobeitr&#228;gen.  Unterm Strich ben&#246;tigen sie aber weniger Geld, um alle eingetretenen Berufsunf&#228;higkeitsf&#228;lle mit der vereinbarten Rente auszustatten. Die so entstehenden &#220;bersch&#252;sse [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl es sich bei der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung um eine Risikoversicherung handelt, die keinerlei Kapitalbildung vorsieht, erwirtschaftet der Versicherer dennoch &#220;bersch&#252;sse, die er verzinslich am Kapitalmarkt anlegt. Die Berufsunf&#228;higkeitsversicherer rechnen sehr vorsichtig und kalkulieren mit hohen Bruttobeitr&#228;gen.  Unterm Strich ben&#246;tigen sie aber weniger Geld, um alle eingetretenen Berufsunf&#228;higkeitsf&#228;lle mit der vereinbarten Rente auszustatten. Die so entstehenden &#220;bersch&#252;sse werden investiert und zu einem erheblichen Teil an den Versicherungskunden ausgesch&#252;ttet.<span id="more-180"></span></p>
<p>Bei der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung gibt es drei unterschiedliche Formen der &#220;berschussbeteiligung:</p>
<ul>
<li><strong>Beitragsverrechnung:</strong><br />
Die &#220;berschussbeteiligung erfolgt sofort und vermindert den Bruttobeitrag durch einen so genannten Beitragsvorwegabzug.  Beim Bruttobeitrag handelt es sich um den Beitrag, den Ihr Versicherungsschutz kostet. Der Vorteil ist der sofortige Beitragsnachlass. Der Nachteil an dieser Form der &#220;berschussbeteiligung ist, dass sich bei einer ver&#228;nderten Kostensituation der so genannte Nettobeitrag auch wieder erh&#246;hen kann und der Nachlass im schlechtesten Fall entf&#228;llt.</li>
<li><strong>Beitragsr&#252;ckerstattung:</strong><br />
W&#228;hrend der Vertragslaufzeit bezahlen Sie den Bruttobeitrag. Die &#220;berschussbeteiligung wird verzinslich angesammelt und bei Vertragsende in einer Summe ausgezahlt. Das gilt selbst dann, wenn der Berufsunf&#228;higkeitsfall eingetreten ist, aber nur f&#252;r die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten &#220;bersch&#252;sse. Ver&#228;ndert sich die Ausgabensituation, dann kann das auch bei dieser Variante zu verminderter Auszahlung f&#252;hren und zwar unabh&#228;ngig davon, ob der Versicherungsfall eingetreten ist oder nicht.</li>
<li><strong>Bonusrente:</strong><br />
Die &#220;bersch&#252;sse erh&#246;hen die Berufsunf&#228;higkeitsrente. Das ist sicherlich ein Vorteil, wenn man wirklich berufsunf&#228;hig wird. Nachteilhaft ist dabei, dass auch bei dieser Variante die Bonusrente nicht garantiert ist. Sie kann sich bei einem ung&#252;nstigen Gesch&#228;ftsverlauf vermindern oder sogar entfallen. Dar&#252;ber hinaus haben Sie die gesamte Zeit den Bruttobeitrag zu bezahlen.</li>
</ul>
<p>Auf den ersten Blick scheint die profitabelste Form der &#220;berschussbeteiligung die Beitragsr&#252;ckerstattung zu sein. Weil Sie als Versicherungskunde Ihre Beitr&#228;ge zum Teil zur&#252;ckerhalten, unabh&#228;ngig davon, ob der Versicherer zus&#228;tzlich eine Rentenleistung erbringen muss oder nicht.</p>
<p>Das gilt aber nur so lange, wie Sie die Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag nicht profitabler anlegen k&#246;nnen als Ihr Versicherer, der sich strengen Auflagen bei der Anlage von Kundengeldern gegen&#252;bersieht und immer unter dem Gesichtspunkt der &#8220;M&#252;ndelsicherheit&#8221; investieren muss.</p>
<p>Real gesehen ist die beste Form der &#220;berschussbeteiligung die Beitragsverrechnung, denn die &#220;bersch&#252;sse k&#246;nnen Ihnen als Versicherungskunde nicht nachtr&#228;glich wieder genommen werden. Sie haben den sofortigen finanziellen Vorteil &#252;ber die gesamte Laufzeit, wenngleich sich auch die H&#246;he aufgrund eines ung&#252;nstigen Gesch&#228;ftsverlaufs verringern beziehungsweise  sogar ganz entfallen kann.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Korrekte und vollst&#228;ndige Gesundheitsangaben</title>
		<link>http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung.info/allgemein/korrekte-und-vollstaendige-gesundheitsangaben/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 May 2010 06:28:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer Versicherungsschutz beantragt, muss &#252;ber bekannte vorhandene Risiken Auskunft geben. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Anzeigepflicht des Antragstellers, die auch in den Versicherungsbedingungen beschrieben wird. Bei der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung ist damit die korrekte und vollst&#228;ndige Beantwortung der Gesundheitsfragen gemeint. Wer hier Erkrankungen oder Beschwerden verschweigt, der hat im Leistungsfall das Nachsehen. Der Versicherer kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer Versicherungsschutz beantragt, muss &#252;ber bekannte vorhandene Risiken Auskunft geben. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Anzeigepflicht des Antragstellers, die auch in den Versicherungsbedingungen beschrieben wird. Bei der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung ist damit die korrekte und vollst&#228;ndige Beantwortung der Gesundheitsfragen gemeint. Wer hier Erkrankungen oder Beschwerden verschweigt, der hat im Leistungsfall das Nachsehen. Der Versicherer kann n&#228;mlich die Leistung verweigern, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt.<span id="more-217"></span></p>
<p>Doch achten Sie nicht nur bei Antragstellung darauf, dass alle Angaben korrekt und vollst&#228;ndig sind, sondern dar&#252;ber hinaus, dass sie auch so im Antrag stehen. Das ist von zentraler Bedeutung, denn nur das, was sowohl dem Versicherer, als auch Ihnen schriftlich vorliegt, l&#228;sst sich auch im Zweifelsfall einwandfrei beweisen.</p>
<p>Laut der geltenden EU-Vermittlerrichtlinie m&#252;ssen inzwischen Beratungsgespr&#228;che protokolliert werden. Das sch&#252;tzt Sie als Versicherungskunden genauso, wie den Vermittler. In diesem Protokoll wird festgehalten, &#252;ber was Sie informiert wurden. Mit Ihrer Unterschrift best&#228;tigen Sie die Angaben des Beratungsprotokolls und erhalten eine Kopie. Dadurch ist es heute sicher einfacher geworden, Missverst&#228;ndnisse zu vermeiden und Angaben zu einzelnen Punkten zu beweisen.</p>
<p>Bedauerlicherweise ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass einerseits die Kunden zu sorglos mit ihren Gesundheitsangaben umgegangen sind. Andererseits haben zum Teil auch die Vermittler die Bedeutung von Beschwerden oder Erkrankungen im Zusammenhang mit dem zu beantragenden Versicherungsschutz heruntergespielt . Aus Furcht, das Antragsverfahren zu komplizieren  oder sogar Provisionszahlungen zu verlieren.</p>
<p><strong>Hinweis:</strong> Beantworten Sie alle schriftlich erfragten Gesundheitsangaben korrekt und vollst&#228;ndig. Achten Sie darauf, dass der Vermittler alles eintr&#228;gt, was Sie angegeben haben und bestehen Sie auf einem Beratungsprotokoll, falls der Vermittler dies nicht bereits von sich aus f&#252;hrt. Bewahren Sie im Anschluss alle Unterlagen auf, die Ihnen mit Vertragsabschluss ausgeh&#228;ndigt worden sind. Dann sind Sie auch im Versicherungsfall bestens aufgehoben.</p>
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		<title>Beitr&#228;ge zur Berufsunf&#228;higkeitsversicherung massiv gesenkt</title>
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		<pubDate>Sun, 16 May 2010 14:10:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>obeyersdorffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Gute Nachrichten f&#252;r Versicherungskunden, die eine Berufsunf&#228;higkeitsversicherung abschlie&#223;en m&#246;chten. Nach Ansicht des Analysehauses Morgen &#38; Morgen aus dem Taunus, haben die Versicherungsgesellschaften ihre Netto-Beitr&#228;ge um bis zu 30 Prozent gegen&#252;ber dem Vorjahr reduziert. Ein g&#252;nstiger Gesch&#228;ftsverlauf und ein gutes Kapitalanlageergebnis haben das erm&#246;glicht und  einen regelrechten Preiskampf er&#246;ffnet. Allerdings gilt das nur f&#252;r die so [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gute Nachrichten f&#252;r Versicherungskunden, die eine Berufsunf&#228;higkeitsversicherung abschlie&#223;en m&#246;chten. Nach Ansicht des Analysehauses Morgen &amp; Morgen aus dem Taunus, haben die Versicherungsgesellschaften ihre Netto-Beitr&#228;ge um bis zu 30 Prozent gegen&#252;ber dem Vorjahr reduziert. Ein g&#252;nstiger Gesch&#228;ftsverlauf und ein gutes Kapitalanlageergebnis haben das erm&#246;glicht und  einen regelrechten Preiskampf er&#246;ffnet. Allerdings gilt das nur f&#252;r die so genannten guten Risiken. Also Versicherte, die gesund sind,  zus&#228;tzlich risikoarmen Berufsgruppen angeh&#246;ren und daher besonders selten aus gesundheitlichen Gr&#252;nden vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden.<br />
<span id="more-169"></span><br />
Der massive Preissturz bezieht sich aber nur auf die Netto-Beitr&#228;ge. Die Brutto-Beitr&#228;ge haben sich dagegen weitaus weniger ver&#228;ndert. So erhalten sich die Berufsunf&#228;higkeitsversicherer gen&#252;gend Handlungsspielraum f&#252;r die Zukunft, falls sich die Bedingungen und Ergebnisse negativ ver&#228;ndern.</p>
<p>Als Versicherungskunde der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung m&#252;ssen Sie wissen, dass der Brutto-Beitrag dem eigentlichen Beitrag entspricht, den Sie f&#252;r Ihren Berufsunf&#228;higkeitsschutz bezahlen m&#252;ssen. Lediglich durch die g&#252;nstig verlaufenden Risiken und die zur Zeit herrschenden guten Kapitalanlagebedingungen der Assekuranz, sorgen f&#252;r einen Nachlass.  Der Versicherer beteiligt Sie also an seinen &#220;bersch&#252;ssen durch Beitragsvorwegabzug. Bei ung&#252;nstigem Verlauf kann sich diese &#220;berschussbeteilung vermindern oder sogar entfallen.</p>
<p>Weiterhin wurde von den Experten des Analysehauses festgestellt, dass die Beitr&#228;ge f&#252;r risikoreichere Berufe erh&#246;ht wurden. Die durchschnittliche Erh&#246;hung der Netto-Beitr&#228;ge in der selbst&#228;ndigen Berufsunf&#228;higkeitsversicherung liegt bei 5 Prozent, w&#228;hrend sich aber die Brutto-Beitr&#228;ge je nach Beruf um bis zu 21 Prozent verteuert haben.</p>
<p>Damit Sie einen passenden und auch preiswerten Versicherungsschutz erhalten, ist ein Vergleich der Anbieter und Angebote genauso wichtig geworden wie der Blick in das jeweilige Bedingungswerk.</p>
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		<title>Aktuelles Urteil zum Thema Verweisung</title>
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		<pubDate>Sun, 16 May 2010 14:09:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mschmidt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Saarbr&#252;cken hat festgestellt, dass ein Versicherter nicht in eine andere T&#228;tigkeit verwiesen werden kann, wenn die t&#228;gliche Fahrzeit, um den Arbeitsplatz zu erreichen mehr als 2½ Stunden betr&#228;gt, oder eine getrennte Haushaltsf&#252;hrung erforderlich macht. Die Richter begr&#252;ndeten ihre Entscheidung damit, dass laut Sozialgesetzbuch diese Umst&#228;nde unzumutbar seien und es damit auch f&#252;r die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Saarbr&#252;cken hat festgestellt, dass ein Versicherter nicht in eine andere T&#228;tigkeit verwiesen werden kann, wenn die t&#228;gliche Fahrzeit, um den Arbeitsplatz zu erreichen mehr als 2½ Stunden betr&#228;gt, oder eine getrennte Haushaltsf&#252;hrung erforderlich macht.<br />
<span id="more-142"></span><br />
Die Richter begr&#252;ndeten ihre Entscheidung damit, dass laut Sozialgesetzbuch diese Umst&#228;nde unzumutbar seien und es damit auch f&#252;r die private Versicherungswirtschaft nicht statthaft sei, Betroffene unter solchen Umst&#228;nden in andere T&#228;tigkeiten zu verweisen.</p>
<p>Auch wenn das Urteil aus Saarbr&#252;cken sich auf eine Unfallversicherung bezieht, l&#228;sst es sich dennoch auf die Berufsunf&#228;higkeitsversicherung anwenden, da es einen Grundsatzcharakter f&#252;r alle Personenversicherungen mit Verweisungsm&#246;glichkeit hat.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Hinweis:</span> Bei dem hier verhandelten Fall liegt das alte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zugrunde. Das neue VVG gilt seit dem 01.01.2008 f&#252;r neue Vertr&#228;ge und seit  Januar 2009 auch f&#252;r alle Altvertr&#228;ge. Auf Versicherungsf&#228;lle, die bereits w&#228;hrend der G&#252;ltigkeit des alten VVG eingetreten sind, ist das neue VVG nicht anwendbar.</p>
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