Worauf ist beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten?

Worauf ist beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besonders zu achten?

Im Laufe der letzten Jahre haben sich die Versicherungsbedingungen immer wieder verändert. Das ist vor allem auf die verbraucherfreundliche Rechtsprechung zurückzuführen und führt dazu, dass Versicherer ihr Vertragswerk transparenter gestalten. Dennoch ist es wichtig, dass Sie bereits vor Abschluss Ihren möglichen Versicherungsschutz genau beleuchten und das “Kleingedruckte” ans Licht bringen.

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Auf diese Punkte hin sollten Sie Ihren zukünftigen Versicherungsschutz überprüfen:

  • Beruf:
    Stellen Sie sicher, dass ausdrücklich der zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist. So stellen Sie sicher, dass Sie bei Berufsunfähigkeit Leistungen erhalten, auch wenn Sie inzwischen eine andere berufliche Tätigkeit mit einem höheren BU-Risiko ausüben.
  • Berufswechsel:
    Achten Sie darauf, dass der Versicherer bei einem Berufswechsel innerhalb der letzten 12 bis 36 Monate auf eine Überprüfung verzichtet, ob dieser Wechsel im Zusammenhang mit dem Bekanntsein einer gesundheitlichen Störung steht, die evt. zu einer Berufsunfähigkeit führen kann.
  • Verweisung:
    Stellen Sie sicher, dass keinesfalls der Begriff “Abstrakte Verweisung” genannt ist. Vielmehr sollte eine Formulierung gewählt sein, die sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf bezieht, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war und der bisherigen Lebensstellung entspricht.
  • Prognosezeitraum:
    Achten Sie darauf, dass eine Zahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits erfolgt, wenn nach ärztlicher Prüfung der gegenwärtige Beruf für die Dauer von mindestens 6 Monaten nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Nachversicherungsgarantie:
    Stellen Sie sicher, dass sich der Berufsunfähigkeitsschutz zu bestimmten Anlässen problemlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung an gestiegene finanzielle Verpflichtungen anpassen lässt.
  • Verspätete Meldung:
    Achten Sie darauf, dass auch bei einer verspäteten Meldung des Versicherungsfalls die Berufsunfähigkeitsrente für mindestens 3 Jahre rückwirkend gezahlt wird.
  • Rücktritt und Anpassung:
    Stellen Sie sicher, dass der Versicherer weder nachträglich zurücktreten oder den Beitrag erhöhen kann, wenn sich herausstellt, dass bei Abschluss ein erhöhtes gesundheitliches Risiko vorlag, das dem Versicherer unbekannt war.
  • Rücktrittsrecht:
    Achten Sie darauf, dass das Rücktrittsrecht des Versicherers grundsätzlich nur 5 Jahre beträgt und ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gerechnet wird.

Tipp

Wir haben für Sie eine Checkliste vorbereitet, die sich sich gerne kostenlos herunterladen können. Checkliste für die Berufsunfähigkeitsversicherung

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