Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Welcher Unterschied besteht zwischen den Begriffen “Berufsunfähigkeit” und “Erwerbsunfähigkeit”?

Um eine Leistung aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, genügt es, wenn der Betroffene seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente wird erst dann gezahlt, wenn der Betroffene aufgrund von Krankheit, körperlichem oder geistigem Verfall nicht mehr in der Lage ist, eine berufliche Tätigkeit auszuüben. Hier geht es darum, ob jemand durch Arbeit den nötigen Lebensunterhalt verdienen kann oder nicht. Sofern die Einkünfte ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, die in § 18 SGB V geregelt ist, nicht überschreiten, geht man von einer Erwerbsunfähigkeit aus.

Die Begriffe “Berufsunfähigkeit” und “Erwerbsunfähigkeit” sind bei der gesetzlichen Rentenversicherung im Zuge der Rentenreform seit dem 01.01.2001 durch den Begriff “Erwerbsminderung” ersetzt worden.

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