Um eine bestehende Versorgungslücke zu ermitteln, müssen Sie zunächst eventuell bestehende Ansprüche kennen, die Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung können diese Ansprüche resultieren:
- Wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind, dann können Sie eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Die Rentenhöhe beträgt ca. zwei Drittel der gesetzlichen Altersrente. Liegt Erwerbsunfähigkeit vor, dann beträgt die Rentenzahlung die volle Höhe der Altersrente.
- Sind Sie nach dem 02.01.1961 geboren, dann haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Je nach Restleistungsvermögen erhalten Betroffene entweder die halbe oder die volle Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente liegt bei ca. 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
Die Differenz zwischen Ihrem aktuellen Nettoeinkommen und den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bildet die Versorgungslücke. Die Berufsunfähigkeitsrente sollte die Versorgungslücke schliessen. Nur dadurch können Sie sicherstellen, dass Sie auch im Versicherungsfall keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen und Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten können.
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