Hausfrauen oder Hausmänner sind genauso berufstätig wie andere auch, nur mit dem Unterschied, dass sie keinerlei finanzielle Entlohnung haben. Die tägliche Arbeit geht normalerweise weit über einen Acht-Stunden-Tag hinaus und umfasst die verschiedensten Tätigkeiten. Sollte die Hausarbeit und die Betreuung der Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, dann muss der Haushalt von anderen gemacht werden. Es handelt sich um eine Vollzeit-Tätigkeit, die, wenn sie von Fremden erbracht wird, schnell bis zu 1.500 Euro monatlich kosten kann.
Daher empfiehlt sich auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den daheimgebliebenen Ehepartner, um das finanzielle Risiko auszuschliessen, oder zumindest zu minimieren. Die Berufsunfähigkeitsversicherer bieten heute für Hausfrauen und Hausmänner eine Rentenhöhe von bis zu 1.000 Euro pro Monat an und damit lassen sich die Kosten für eine Haushaltshilfe in Teilzeit durchaus decken.
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Wer nach der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigt, kann die Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung, die als Hausfrau oder Hausmann abgeschlossen wurde, an die neuen Gegebenheiten anpassen. Uns zwar ohne dass der Versicherer die gesundheitlichen Verhältnisse erneut prüft und es aufgrund von Erkrankungen, die sich in der Zwischenzeit ergeben haben, zu Auschlüssen kommt.

