Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, die häufig “SBV” agekürzt wird und einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – besser bekannt als BUZ, die eine Lebens- oder Rentenversicherung ergänzt.
Bei der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich in der Regel um eine Risikoversicherung mit einer bei Abschluss festgelegten Laufzeit. Tritt während der Vertragsdauer der Versicherungsfall ein, dann erfolgt eine Rentenzahlung in der vereinbarten Höhe bis zum Ablauf der Versicherung. Je nach Überschussverwendung kann am Ende der Laufzeit eine Auszahlung von Überschussanteilen erfolgen, die sich aufgrund der vorsichtigen Kalkulation auch bei Risikoversicherungen ansammeln können.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wird normalerweise an eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt. Sie übernimmt im Falle der Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung. Sofern eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart ist, erfolgt im Versicherungsfall zusätzlich auch eine Rentenzahlung. Die BUZ kann sowohl bei einer kapitalbildenden als auch bei einer reiner Risikolebensversicherung vereinbart werden.
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