Wer Versicherungsschutz beantragt, muss über bekannte vorhandene Risiken Auskunft geben. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Anzeigepflicht des Antragstellers, die auch in den Versicherungsbedingungen beschrieben wird. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist damit die korrekte und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen gemeint. Wer hier Erkrankungen oder Beschwerden verschweigt, der hat im Leistungsfall das Nachsehen. Der Versicherer kann nämlich die Leistung verweigern, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Doch achten Sie nicht nur bei Antragstellung darauf, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, sondern darüber hinaus, dass sie auch so im Antrag stehen. Das ist von zentraler Bedeutung, denn nur das, was sowohl dem Versicherer, als auch Ihnen schriftlich vorliegt, lässt sich auch im Zweifelsfall einwandfrei beweisen.
Laut der geltenden EU-Vermittlerrichtlinie müssen inzwischen Beratungsgespräche protokolliert werden. Das schützt Sie als Versicherungskunden genauso, wie den Vermittler. In diesem Protokoll wird festgehalten, über was Sie informiert wurden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Angaben des Beratungsprotokolls und erhalten eine Kopie. Dadurch ist es heute sicher einfacher geworden, Missverständnisse zu vermeiden und Angaben zu einzelnen Punkten zu beweisen.
Bedauerlicherweise ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass einerseits die Kunden zu sorglos mit ihren Gesundheitsangaben umgegangen sind. Andererseits haben zum Teil auch die Vermittler die Bedeutung von Beschwerden oder Erkrankungen im Zusammenhang mit dem zu beantragenden Versicherungsschutz heruntergespielt . Aus Furcht, das Antragsverfahren zu komplizieren oder sogar Provisionszahlungen zu verlieren.
Hinweis: Beantworten Sie alle schriftlich erfragten Gesundheitsangaben korrekt und vollständig. Achten Sie darauf, dass der Vermittler alles einträgt, was Sie angegeben haben und bestehen Sie auf einem Beratungsprotokoll, falls der Vermittler dies nicht bereits von sich aus führt. Bewahren Sie im Anschluss alle Unterlagen auf, die Ihnen mit Vertragsabschluss ausgehändigt worden sind. Dann sind Sie auch im Versicherungsfall bestens aufgehoben.