Sowohl bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, als auch bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es Karenzzeiten.
Eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält man erst nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur ersten Rentenzahlung ein halbes Jahr vergeht.
Während dieser Zeit erhalten gesetzlich Versicherte zunächst die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers und im Anschluss daran Krankengeld durch die Krankenkasse. Privat Versicherte erhalten nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung das vereinbarte Krankentagegeld des PKV-Anbieters.
Da Selbständige nicht zur Absicherung ihres Einkommens verpflichtet sind, sollten sie diesen Zeitraum von sechs Monaten überbrücken können.
Die Wartezeit bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beträgt ebenfalls sechs Monate. Im Unterschied zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente können Sie hier aber die Rentenzahlung noch weiter in die Zukunft schieben, in dem sie eine weitere Karenzzeit vereinbaren. Der Vorteil einer solchen Regelung ist der Beitragsrabatt, den Sie im Gegenzug dafür erhalten.
Hinweis: Die Vereinbarung einer zusätzlichen Karenzzeit ist nur dann sinnvoll, wenn Sie im Versicherungsfall die Zeit bis zum Einsetzen der Rentenzahlung finanziell überbrücken können. Andernfalls ist davon dringend abzuraten.