Folgen einer “abstrakten Verweisung”

Bei der Suche nach dem richtigen Versicherungspartner sollten Sie grundsätzlich bereits im Vorfeld und zwingend vor Abschluss einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.

Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass die Klausel der “Abstrakten Verweisung” in einen anderen Beruf, für Sie als Versicherungskunde nachteilig ist. Deutlich wird das vor allem bei der Rechtsprechung in solchen Fällen, die eindeutig und vom Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 232/03) bestätigt ist.

Wenn Sie in Ihrem Vertrag diese Klausel akzeptieren, dann wird der Versicherer in einem Versicherungsfall auch vor Gericht bestätigt werden, der ähnlich gelagert ist wie der nachfolgende.

Aktuelle Rechtsprechung für die “abstrakte Verweisung”

Beispiel

Hier wurde ein selbständiger Straßenbaumeister, der aufgrund eines fatalen Skiunfalls Berufsunfähigkeitsrente beantragt hatte, von seinem Versicherer in den ursprünglich erlernten (in diesem Fall studierten) Beruf des Bauingenieurs erfolgreich verwiesen, mit der Argumentation “… er könne ja immer noch als Bauleiter tätig sein.”

Hinweis

Eine Checkliste, worauf Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt achten sollten, haben wir für Sie kostenlos bereitgestellt.