Dem Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein Versicherungsnehmer verpflichtet ist, seinem Berufsunfähigkeitsversicherer gegenüber ausführlich darzulegen, wie sich seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Berufsausübung auswirken.
Dabei ist darauf zu achten, dass er nicht nur seine berufliche Tätigkeit benennt und ausführlich beschreibt sowie die Arbeitszeiten die Arbeitsdauer schildert, sondern darüber hinaus muss er auch ausführen, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen berufsunfähig ist und keine Erwerbstätigkeit ausüben kann.
Ferner hat der Versicherungsnehmer darauf zu achten, dass seine Ausführungen allgemein verständlich und auch für Dritte nachvollziehbar sind.
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