Für den Versicherer ist die Gesundheitsprüfung bei der Antragstellung die einzige Möglichkeit, das bestehende Risiko einzuschätzen.Sie ist von so zentraler Bedeutung, dass auch der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dem Versicherer einen Ausweg zeigt, sofern bei den Gesundheitsangaben keine vollständige und korrekte Auskunft erteilt wurde. Der Versicherer kann in solchen Fällen die Leistung verweigern, den Vertrag anfechten oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Schließlich geht es hier auch um den Schutz der gesamten Versichertengemeinschaft.
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Obwohl es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Risikoversicherung handelt, die keinerlei Kapitalbildung vorsieht, erwirtschaftet der Versicherer dennoch Überschüsse, die er verzinslich am Kapitalmarkt anlegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherer rechnen sehr vorsichtig und kalkulieren mit hohen Bruttobeiträgen. Unterm Strich benötigen sie aber weniger Geld, um alle eingetretenen Berufsunfähigkeitsfälle mit der vereinbarten Rente auszustatten. Die so entstehenden Überschüsse werden investiert und zu einem erheblichen Teil an den Versicherungskunden ausgeschüttet. ...
Wer Versicherungsschutz beantragt, muss über bekannte vorhandene Risiken Auskunft geben. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Anzeigepflicht des Antragstellers, die auch in den Versicherungsbedingungen beschrieben wird. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist damit die korrekte und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen gemeint. Wer hier Erkrankungen oder Beschwerden verschweigt, der hat im Leistungsfall das Nachsehen. Der Versicherer kann nämlich die Leistung verweigern, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt. ...
Alle Renten, die aufgrund einer Erwerbsminderung bezahlt werden, sind steuerpflichtig. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine Leistung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung handelt oder die Rente aus einem privaten Versicherungsvertrag stammt. Unterschiedlich ist allerdings die jeweilige Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer.
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Wer als Berufsunfähigkeitsversicherungs-Kunde die "Geld-zurück-Variante" bei der Überschussbeteiligung wählt, ist unter Umständen schlecht beraten. Da Überschüsse von den Versicherern nicht garantiert werden dürfen, besteht keine Sicherheit, die vereinbarte Summe aus der Hochrechnung auch zu erhalten. Laut dem Softwarehaus Morgen & Morgen verzinsen die Berufsunfähigkeitsversicherer ...
Selbständige brauchen eine exzellente persönliche Absicherung und müssen mehr Risiken angemessen begegnen als vergleichsweise Arbeitnehmer. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei von zentraler Bedeutung, da die wenigsten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten und dadurch keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben.
Doch gerade bei Selbständigen prüfen ...
Bei Suche nach dem richtigen Versicherungspartner sollte Sie grundsätzlich einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass die Klausel der "Abstrakten Verweisung" in einen anderen Beruf, für Sie als Versicherungskunde nachteilhaft ist. Deutlich wird das vor allem bei der Rechtsprechung ...
Statistisch gesehen wurde bislang jeder vierte Arbeitnehmer während seines Arbeitslebens und vor Erreichen des Rentenalters erwerbsunfähig. Da es bei Berufsunfähigkeit aber in erster Linie um den ausgeübten Beruf geht, liegt die Quote hier bei weit über 25 Prozent.
Wer bislang gedacht hat, dass Berufsunfähigkeit mehrheitlich ...
Sowohl bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, als auch bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es Karenzzeiten.
Eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält man erst nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur ersten Rentenzahlung ein halbes Jahr vergeht.
Während dieser ...
Durch die Rentenreform, die im Januar 2001 in Kraft trat, wurde die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung durch die so genannte
Erwerbsminderungsrente ersetzt. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsrente spielt bei der Erwerbsminderungsrente der erlernte Beruf keinerlei Rolle, sondern lediglich das so genannte
Restleistungsvermögen.
Wer danach ...