berufsunfähigkeitsversicherung.info

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung um eine freiwillige, privatwirtschaftliche Versicherung. Ausgenommen davon sind Bundesbürger, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Diese besitzen, in Abhängigkeit von bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, auch eine Berufsunfähigkeit durch die gesetzliche Rentenversicherung. Die Versorgungsleistungen sind dabei jedoch sehr gering. Arbeitnehmer, mit einem Geburtsdatum nach dem genannten Stichtag, verfügen nur noch über einen geringen gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit. Zur Beurteilung sind der Grad der gesundheitlichen Einschränkung sowie das sogenannte Restleistungsvermögen entscheidend. Gerade letzteres ist oft entscheidend für die berufliche und finanzielle Perspektive nach Eintritt der Erwerbsminderung. Um nicht außerhalb des gelernten beziehungsweise ausgeübten Tätigkeitsfeldes arbeiten zu müssen, und dennoch einen Anspruch auf finanzielle Leistungen zu bekommen, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig. Diese wird neben der Unfallversicherung ebenfalls zu den Invaliditätsversicherungen gerechnet.

Auf dem Versicherungsmarkt finden sich zwei Arten von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Zum einen kann sie autark von anderen Versicherungen abgeschlossen werden. Es findet kein Kapitalaufbau für den Fall statt, dass keine Versicherungsleistungen bezogen werden. Bei der zweiten Variante, der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel mit einer Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert. Dies ermöglicht einen Kapitalaufbau sowie eine über den Inflationsausgleich hinaus wachsende monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer von dem Risiko einer Berufsunfähigkeit und den daraus resultierenden finanziellen Einbußen betroffen. Auch für Personen, deren Arbeitsleistung nicht mit einer finanziellen Vergütung einhergeht, existieren entsprechende Verträge. So ist die Arbeitsleistung von Hausfrauen ebenfalls schwer zu kompensieren. Möglicherweise entsteht auch hier durch eine Berufsunfähigkeit ein großer finanzieller Aufwand, zum Beispiel durch die notwendige Einstellung einer Haushaltshilfe.

Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen werden folgende Daten des Versicherungsnehmers erhoben: Eintrittsalter, die gewünschte Höhe der monatlichen Rente, die Karenzzeit und die Auskunft über bestehende Vorerkrankungen. Grundsätzlich wird auch die Lebensführung mit einbezogen, so beispielsweise bei der Unterscheidung zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Des Weiteren spielt die Art des ausgeübten Berufes bei der Risikobewertung eine Rolle. Die Beurteilung findet auf Grundlage des Individualprinzips statt. In der Regel endet der Versicherungszeitraum spätestens beim erreichen des 67.Lebensjahres. Die Versicherungsdauer ist in der Regel variabel. Aufgrund der steigenden Ansprüche des Arbeitsmarktes, den wachsenden Lebenshaltungskosten und dem eigenen Anspruch nach finanzieller Sicherheit liegt der Vorteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem in der Sicherung des privatwirtschaftlichen Standards. Ein sozialer Abstieg beziehungsweise eine Tätigkeit außerhalb des erlernten Berufsfeldes lassen sich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung weitgehend vermeiden.

Beim Eintritt der Berufsunfähigkeit wird eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente gezahlt. Grundlage für eine Bewilligung ist dabei, dass eine Arbeit im bisherigen Arbeitsfeld in der Folge nicht mehr möglich ist. Hier kommt bei älteren Verträgen noch die sogenannte abstrakte Verweisung hinzu. Sie regelt das Maß der Einschränkung in Bezug auf das Tätigkeitsfeld. Hierbei spielt der bisherige Lebensstandard als Bemessungsgrundlage eine entscheidende Rolle. Nach bisheriger Rechtsprechung ist eine finanzielle Einbuße von bis zu 20% möglich, vorausgesetzt die neue Arbeit entspricht der Ausbildung und Erfahrung des Versicherten. In neuen Verträgen ist die abstrakte Verweisung jedoch in der Regel ausgeschlossen. Die Berufsunfähigkeit muss medizinisch nachgewiesen werden und eine gewisse zeitliche Periode andauern. Hierbei liegt der notwendige Prognosezeitraum bei mindestens sechs Monaten, ist aber je nach Vertrag nach oben variabel. Im Einzelnen können weitere Variationen im Vertragstext bei den verschiedenen Versicherern auftreten. Ferner kann eine Unterscheidung in vollständige und teilweise Berufsunfähigkeit vorgenommen werden. Auch hier unterscheiden sich die Verträge hinsichtlich ihrer Leistungsmerkmale.